Für Ihr Rechtsanliegen steht Ihnen eine Kanzlei mit langer Tradition zur Seite, die auf einen gewachsenen Mandantenstamm aufbaut.
Unsere Kanzlei wurde bereits im Jahre 1964 durch Herrn Rechtsanwalt Josef Hinkers in Ahaus gegründet, der kurze Zeit später
die Zulassung zum Notar erhielt.
Im Jahr 1977 ist Herr Rechtsanwalt Norbert Terhürne und im Jahr 1983 Herr Rechtsanwalt Bernd Winnefeld in die Kanzlei eingetreten.
1987 verstarb plötzlich der Gründer unserer Kanzlei. Für ihn folgte Herr Rechtsanwalt Klaus-Peter Scharf. Nach Ausscheiden des
Herrn Rechtsanwalt Norbert Terhürne trat Herr Rechtsanwalt Robert Espelkott in die Kanzlei ein, die weiter unter der Firmierung
tws-anwalt geführt wird.
Unser in den vergangenen 50 Jahren gesammeltes juristisches Fachwissen möchten wir auch in Zukunft für Sie erfolgreich einsetzen.
Wir vertreten sowohl mittelständische Firmen, Handwerksbetriebe als auch Privatpersonen in einer Vielzahl von Rechtsgebieten
und haben uns entsprechende Schwerpunkte gesetzt. Wir legen besonderen Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit, um auf
dieser Basis die für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage benötigten Informationen mit Ihnen zu sammeln. Nur die sorgfältige
und vollständige Erfassung des Sachverhaltes ermöglicht eine qualifizierte und fachkompetente Vertragsgestaltung, Rechtsberatung
und Vertretung. Im Rahmen einer Erstberatung informieren wir Sie verlässlich über die Rechtslage. Dazu gehört die Abwägung Ihrer
Erfolgschancen einschließlich der Mitteilung über die anfallenden Kosten und das Kostenrisiko. Raten wir Ihnen zur Geltendmachung
Ihrer Ansprüche, vertreten wir Sie in dem weiteren Rechtsstreit sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Im gleichen Sinne
sind wir für Sie tätig, sollten Sie sich Ansprüchen Dritter ausgesetzt sehen. Unser Selbstverständnis besteht darin, Sie vor
Rechtsverlusten zu schützen, rechtsgestaltend und streitschlichtend zu begleiten und erforderlichenfalls, Ihre Ansprüche vor
Gericht durchzusetzen.
Für einige unserer Mandanten betreuen wir zusätzlich laufend das Inkasso.
Um diesen Ansprüchen Genüge zu tun, bilden wir uns für Sie regelmäßig fort und haben Zugriff auf alle wichtigen juristischen
Datenbanken. Weiter verfügen wir über umfassende Fachliteratur. In den Rechtsgebieten Bau- und Architektenrecht,
Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Verkehrsrecht sind unsere Rechtsanwälte auch als Fachanwälte zugelassen.
Der Notar in unserer Kanzlei ist für die Beurkundung von Grundstücksgeschäften, erb- und familienrechtlichen Rechtsgeschäften
sowie gesellschaftsrechtlichen Rechtsverhältnissen zuständig. Zur notariellen Tätigkeit gehört ferner die Beglaubigung von
Unterschriften.
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